Stand Juni 2022
Auf dem gesamten Betriebsgelände ist keine Maskenpflicht mehr.
Kein Impfnachweis erforderlich
Stand Feb 2022
In Baumärkten gelten die 2G-Regelung (siehe „2G-Regelung“) für Kundinnen und Kunden,
und das Abstandsgebot von 1,5 Metern
sowie die Personenbegrenzung (siehe „Personenbegrenzung“).
Für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte der Baumärkte gilt die 3G-Regelung
(siehe „Arbeitsplatz“ und „3G-Regelung“).